Schulbezogene Jugendarbeit in der EJUS
Die Schulbezogene Jugendarbeit der EJUS versteht sich als Jugendbildung im Sinne des §8 KJHG. Sie findet als Teil der Jugendarbeit in Distrikten und Gemeinden und als eigenständiger Arbeitsbereich im Haus 44 (Stuttgart-Mitte), im ZEBRA (Bad Cannstatt) und in der Jugendkirche statt. Es gibt zurzeit Kooperationen mit etwa 50 Stuttgarter Schulen, unter denen sich alle Schularten bei einem breiten Altersspektrum finden.In Projekten und Seminartagen üben junge Menschen das Miteinander in der Gruppe, nehmen teil an Angeboten zum sozialen Lernen, zur Toleranzentwicklung, zu Genderfragen etc. Neue Formate entwickeln sich ständig weiter, so z.B. geschehen beim Startprojekt für Schulwechsler*innen, die in einer komplett neu zusammen gesetzten Klasse eine zweite Chance bekommen, oder bei den medienpädagogischen Seminartagen in der Jugendkirche, die angesichts fortschreitender Digitalisierung für Fairness im Netz sorgen. Wie in der gemeinde- und distriktbezogenen Jugendarbeit geschieht dies mit verschiedenen Ansätzen und Formen: Spiel- und Erlebnispädagogik, Demokratiebildung, Bewegung und Sport, Musik und Tanz, Werken und Theater, teilweise generationenübergreifend und inklusiv. Werkstattangebote mit Künstler*innen, oder pädagogische Nachmittage für Lehrkräfte ergänzen das Programm.In kleinen Ferien finden Kinderbibel- oder Waldheimtage in Kooperation mit Schulen im Stadtteil statt.Jugendliche qualifizieren sich als Schülermentor*in, Schülercoach oder Streitschlichter*in und lernen evangelische Jugendarbeit im Rahmen ihrer Praxisstunden kennen. Als Beitrag zur Ganztagsbetreuung werden Mittagessen, Hausaufgabenhilfe, Nachmittagsbetreuung und Interessen-Workshops angeboten. Es gibt Gruppenarbeit an der Schule, wie z.B. Bläsergruppen, Jungscharen und Gesprächsgruppen für Jugendliche.Viele Angebote geschehen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, sind im Stadtteil vernetzt und mit der evangelischen Jugendarbeit in der Gemeinde und anderen Arbeitsbereichen verknüpft. Sie sind offen für alle Kinder und Jugendliche in Stuttgarter Schulen und finden überwiegend in kirchlichen Räumen statt.
Geprägt vom Evangelium von Jesus Christus, spricht Jugendarbeit junge Menschen dort an, wo sie einen wachsenden Teil ihrer Zeit verbringen: in der Schule. Sie eröffnet damit zahlreiche Gelegenheiten, Kontakte zu jungen Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppierungen zu knüpfen und sie auch in diesem Lebensbereich zu begleiten. So entsteht Bildungs- und Beziehungsarbeit zugleich, die Schüler*innen über formale Bildungsinhalte hinaus zu einer ganzheitlichen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, einer Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen und individuellen Ressourcen der Lebensführung verhilft. Dies gelingt durch Möglichkeiten, sich auszuprobieren, eigene Fähigkeiten zu entdecken, persönliche Grenzen zu überwinden und dies in angeleiteter Form zu reflektieren.Die Schulbezogene Jugendarbeit vermittelt Schlüsselqualifikationen, womit sie die Startchancen junger Menschen in Ausbildung und Beruf verbessert und zu mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt.
Die Schulbezogene Jugendarbeit bringt Schülerinnen und Schüler in einen Dialog mit Themen des Glaubens und vermittelt eine christliche Grundhaltung. Sie bietet gerade auch für Jugendliche, die Kirche noch nicht kennen, niedrigschwellige Zugänge zur Jugendarbeit. Die Schulbezogene Jugendarbeit ermöglicht Partizipation und motiviert zu ehrenamtlichem Engagement. Kinder und Jugendliche aus Schulklassen und –gruppen üben sich in Mitbestimmung und Verantwortung für sich und ihre Umwelt.
1. kontinuierlich stattfindende Maßnahmen, z.B.
- Nachmittagsbetreuung im Jugendbegleitermodell, Hausaufgaben + AGsMittagstisch Café 44 + ZEBRABlech-(Bläser-)AG, Kletter-, Tanz-AGs etc.,Jungschar an der Schule, Ten-Sing-Kinderchor
2. langfristige Projekte und Kooperationen, z.B.
- Miteinander – Fairness und Demokratie in der Klasse
- LOstH–Projekt – Lebensraum Ost-Heim(at)
- Leinen Los – Eltern und Schüler*innen gemeinsam
3. Seminar- und Projekttage, z.B.
- Medienpädagogische + künstlerische Werkstatttage Jugendkirche
- Erlebnispädagogische Aktivtage: Waldexpedition, Bogenschießen, Hochseilgarten, Klettern
- Klasse stärken/starten – Soziales Miteinander/Demokratielernen in der Klasse
- Sexualpädagogik, Suchtprävention, Berufsorientierung
- Fair geht vor – systemische Mobbingprävention und -intervention
4. Veranstaltungen und (Ferien-)Maßnahmen, z.B.
- Schulabschluss-Gottesdienst
- KiBi-Aktiv-Woche
- Stadtteilfeste
5. Fortbildung a. für Schüler*innen, z.B.
- SMP – (junior-) Schülermentor*innen-Programm + SMP-Tag
- SchlAu – Streitschlichtungs-Ausbildung/ Mediation
- SES – Schüler*innen engagieren sich, Schülercoaches
b. für Lehrpersonen, freie Mitarbeitende, Ehrenamtliche und externe Netzwerke z.B.
- Betzavta (Demokratielernen)
- West City Hopping – pädagogischer Nachmittag für Lehrkräfte in S-West
6. Praktikumsangebote, z.B.
- Sozialpraktikum, Berufsorientierendes Praktikum
- SMP-Praktikum
- Praktisches Studiensemester und Projektstudium
7. Schulsozialarbeit
- z.Zt. an 3 Realschulen, 5 Gymnasien, 2 Grundschulen, 1 SBBZ
8. Elterninformation, Fachdiskussion, Vernetzung im Stadtteil
Der in der Jugendwerksordnung formulierte Verkündigungsauftrag lässt sich auch im Bereich der Schulbezogenen Jugendarbeit umsetzen. Zu beachten ist allerdings die Verpflichtung zur „weltanschaulichen Neutralität“. Folgende rechtliche Grundlagen beinhalten, was genau gemeint ist:
1. Das Schulgesetz formuliert mit Bezug auf die Landesverfassung: „(….) ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, (…) zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer (…) zu erziehen.“ (§ 1 SchulG. zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule).Die in § 38 SchulG formulierte Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität, wonach Lehrkräfte „in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben“ dürfen, gilt in Kooperationen auch für Mitarbeitende der Jugendhilfe, jedoch geht es nur um Aktivitäten, „die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.“ Nicht gefährdet ist der Schulfriede aber durch „die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen (…)“
2. Auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass die weltanschauliche Neutralität nicht zur strikten Trennung von Staat und Kirche führen soll, „sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu verstehen“ ist. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch in positivem Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung (…)“ bereitzustellen. (BVerfGE 108,282 B.II.4 aa)
3. Damit gewährleisten Schulen ihre Neutralität nicht durch „weltanschauliche Sterilität“, sondern durch Förderung weltanschaulicher Pluralität und der Bereitstellung geeigneter Möglichkeiten für alle im Sinne einer „positiven“ Religionsfreiheit nach GG. Art. 4.1+2.Quelle: Oliver Pum: „Weltanschauliche Neutralität – Rechtliche Grundlagen aus Landesverfassung, Schulgesetz etc.“, EJW 2014 (Link zur PDF Präsentation!)
4. In der Rahmenvereinbarung zur Ganztagsschule in B-W von 2015, die als beispielhaft für eine Kooperation des Staates mit der Kirche gelten kann, ist in § 3 explizit formuliert, dass die Kirchen am staatlichen Bildungsauftrag im Sinne der Landesverfassung mitwirken, wonach „in der Ehrfurcht vor Gott“ und „auf der Basis christlicher Nächstenliebe“ zu erziehen ist. „Darüber hinaus sind kirchliche Angebote mit weltanschaulich-religiöser Prägung auf freiwilliger Basis möglich.“ (Absatz 2). Außerdem gewährleisten kirchliche Partner Transparenz ihrer Angebote. Die Schulleitung kann jederzeit Einblick in die konkreten Aktivitäten nehmen. (Absatz 3). (Link zu PDF Rahmenvereinbarung)
Besonders auch für Eltern ist es daher wichtig, über das Programm und die (weltanschauliche) Inhalte zu informieren.
Evangelisches Profil in der schulbezogenen Jugendarbeit der EJUS
Die Schulbezogene Jugendarbeit wirkt mit am staatlichen Erziehung- und Bildungsauftrag, wie er in der Landesverfassung formuliert ist: In der Ehr-furcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe (Art. 1-2 SchulG) auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte.Schulbezogene Jugendarbeit in der Evangelischen Jugend Stuttgart erfolgt nach ihren Grundsätzen, in denen es heißt:„Wir lassen uns leiten vom Glauben an Jesus Christus. Wir vertrauen dem Evangelium von der Liebe Gottes zu allen Menschen. (…) Als Christinnen und Christen gehen wir ohne Vorbehalte auf Menschen zu.“ Unsere Arbeit ist offen für alle Kinder und Jugendlichen.
In besonderer Weise setzt sich die Schulbezogene Jugendarbeit für Fragen der Lebensorientierung und der sozialen Verantwortung ein, sie legt daher besonderen Wert auf personale und soziale Kompetenzen, partizipative Be¬teiligung der Kinder und Jugendlichen, sowie auf verlässliche Beziehungen.Lebensorientierung und soziale Verantwortung: In der Arbeit und in der Haltung der Mitarbeitenden wird das gemeinsame Anliegen deutlich, die Botschaft des Evangeliums und christlicher Lebensgestaltung zur Lebens-welt von Kindern und Jugendlichen in Beziehung zu setzen. Auf dieser Grundlage entwickeln sich die jungen Menschen zu verantwortlichen Mit-gliedern der Gesellschaft, die sich selbständig religiös und ethisch orientie-ren können.
„Christlicher Glaube respektiert die Fremdheit des anderen; zugleich ist er sich seiner eigenen Besonderheit bewusst. Er kann auf das Bekenntnis zu Jesus Christus nicht verzichten, aber es wäre falsch, daraus eine prinzipi-elle Abwertung anderer Religionen abzuleiten.“ Ein positives Verständnis religiöser Vielfalt wird gerade dadurch erst möglich, dass Christen leiden-schaftlich für ihre Glaubensüberzeugung einstehen und die innere Freiheit spüren, anstatt Identität aus Abgrenzung zu gewinnen. (Aus Grundlagentext des Rates der EKD 2015 „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evang. Per¬spektive“)
Die Evangelische Jugend Stuttgart begrüßt die religiöse Vielfalt an der Schule. In Kooperationen achtet sie das Toleranzgebot als Ausdruck der Menschenwürde und setzt sich für gegenseitigen Respekt ein.Sie nimmt Schülerinnen und Schüler als eigenständig denkende und glau-bende Menschen ernst und lädt sie zur Entwicklung einer eigenen religiö-sen Identität ein.